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BFH 22.01.2020 XI R 2/19, NWB 25/2020 S. 1816

Bilanzierung | Keine Rückstellung für Räumung des Baustellenlagers

Nach dem ist der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB), ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende), dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig „überlagert“ wird.

Einordnung:

Das Urteil ist eine Fortsetzung und Bestätigung der ständigen Rechtsprechung zur Abgrenzung passivierungspflichtiger Verbindlichkeitsrückstellungen aufgrund einer Außenverpflichtung von nicht rückstellungsfähigen Innenverpflichtungen wegen eigenbetrieblicher Interessen.

Sachverhalt:

Die Klägerin, eine im Spezialgerüstbau tätige GmbH, hatte Rückstellungen für den Aufwand der Demontage des auf der je...