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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 562

RechtsprechungsRadar

Umsatzsteuer

Dr. Stefanie Becker

Das deutsche UStG muss sich an seinen unionsrechtlichen Vorgaben – der MwStSystRL sowie der MwStVO – messen lassen. So ist es nicht verwunderlich, dass diese immer häufiger durch nationale Finanzgerichte ausgelegt werden. Mittlerweise lässt sich zudem feststellen, dass Finanzgerichte vermehrt den EuGH anrufen und um Vorabentscheidung bei Zweifeln zur Auslegung des nationalen bzw. europäischen Rechts bitten. Der nachfolgende RechtsprechungsRadar stellt daher neben nationalen Entscheidungen auch solche des EuGH mit Auswirkung auf das deutsche Recht dar. Deren Kenntnis ist für eine umfassende Beratung sowie Würdigung umsatzsteuerlicher Sachverhalte zwingend vonnöten.

I. Unternehmer

Aufsichtsratsmitglieder sind keine Unternehmer


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Sachverhalt Rs. C-420/18: Strittig war die Unternehmereigenschaft des Aufsichtsratsmitglieds einer niederländischen Stiftung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten nur wegen Fahrlässigkeit bei der Ausübung ihrer Aufgaben oder anderer schwerwiegender Gründe entlassen werden. Die Vergütung hing weder von ihrer Teilnahme ...