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Umsatzsteuer | Vorsteuer einer Holding aus Konzeptionskosten
Eine Holding kann die Vorsteuer aus Konzeptionskosten geltend machen, wenn sie geschäftsführend tätig ist und dabei Umsätze aus den geschäftsführenden Maßnahmen wie z. B. Buchführungs- oder Informatikleistungen erzielt.
Für [i]Gründung der Tochtergesellschaften kann später erfolgen die Leistungen der Holding ist keine besondere (Geschäftsführungs-)Qualität erforderlich. Es ist auch unschädlich, wenn die Holding ihre Konzeptions-Eingangsleistungen vor der Gründung ihrer Tochtergesellschaften bezieht; denn es genügt, dass die Holding die Erzielung umsatzsteuerbarer Umsätze beabsichtigt.
Im [i]Konzept beinhaltete auch Anteilskäufe durch Holding Streitfall muss das FG nun im II. Rechtsgang klären, ob die Holding umsatzsteuerbare Leistungen, d. h. Leistungen gegen Entgelt, erbracht hat. Die Holding hatte sich ein Konzeptionspaket erstellen lassen, das nicht nur die Verträge enthielt, die d...