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Steuerrecht | Gesetzentwurf für Corona-Steuerhilfegesetz II liegt vor
Die [i]Gesetzentwurf für „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“, BT-Drucks. 19/20058 Bundesregierung hat den Entwurf für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Der Entwurf enthält noch weitere Maßnahmen, die in der am veröffentlichten Mitteilung des Koalitionsausschusses noch nicht enthalten waren: Neu hinzugekommen sind die Förderung von Elektrofahrzeugen des Betriebsvermögens, die Verlängerung der Reinvestitionsfrist des § 6b EStG um ein Jahr, die Verlängerung der Investitionsfrist des § 7g EStG um ein Jahr, die Verdoppelung des Freibetrags bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 GewStG von 100.000 € auf 200.000 € sowie die Verdoppelung des pauschalen Verlustrücktrags von 15 % auf 30 %.
Die neuen Maßnahmen sind:
Für [i]Erhöhung der Kaufpreisgrenze für reine Elektrofahrzeuge reine Elektrofahrzeuge des Betriebsvermögens wird die Privatnutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG bislang mit 0,25 % (statt 1 %...