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Online-Nachricht - Freitag, 12.06.2020

Bilanzierung | Keine Rückstellung für Räumung des Baustellenlagers (BFH)

Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Die Bildung von Aufwandsrückstellungen, denen keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten zugrunde liegt, ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 249 Abs. 2 Satz 1 HGB unzulässig. Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des BFH für Außenverpflichtungen, bei denen die Leistungspflicht gegenüber dem Dritten von eigenbetrieblichen Erfordernissen des Unternehmens gleichgerichtet und kongruent überlagert wird.

Sachverha...

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