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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

Bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird, besteht die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann. Der Bundesfinanzhof hat diese Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs bekräftigt.

Damit sind wir auch schon bei unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” angelangt. Wir beginnen mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer.

Ein umsatzsteuerliches Thema, das uns gefühlt schon seit einer Ewigkeit beschäftigt, ist die Besteuerung der Umsätze mit Geldspielautomaten. Es geht um Geräte, bei denen nach den gesetzlichen Vorgaben ein bestimmter Prozentsatz der Einsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird. Weil die Automaten auf Dauer dem Benutzer die Taschen leeren, werden sie auch als einarmige Banditen bezeichnet. Dieser Name stammt aus einer Zeit, als die meisten Geldspielgeräte nur einen Hebel hatten. Die Älteren werden sich erinnern…

Der XI. Senat des BFH hat in...