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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Elektrofahrzeuge: Beim Aufladen eines Firmenwagens an der privaten Steckdose Pauschalen absetzen!

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein betriebliches E-Auto an der privaten Steckdose aufgeladen wird. Dann stellt sich die Frage: Können der anteilige Grundpreis und der anteilige Strompreis als Betriebsausgaben geltend gemacht werden? Wie ist der betriebliche Anteil zu ermitteln? – Die OFD NRW hat hierzu eine einfache Lösung gefunden. Es können die lohnsteuerlichen Pauschalen beim privaten Aufladen eines Dienstwagens durch einen Arbeitnehmer abgesetzt werden.

Wichtig für Freiberufler und Gewerbetreibende, die ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ist eine Vereinfachungsregelung der OFD Nordrhein-Westfalen. In der Praxis kommt es ja nicht selten vor, dass ein betriebliches E-Auto an der privaten Steckdose aufgeladen wird. Dann stellt sich die Frage: Können der anteilige Grundpreis und der anteilige Strompreis als Betriebsausgaben geltend gemacht werden? Wie ist der betriebliche Anteil zu ermitteln? – Die OFD hat hierzu eine einfache und pragmatische Lösung gefunden.

Ist ein gesonderter Stromzähler vorhanden – ob stationär oder mobil – kann der betriebliche Nutzungsanteil am privaten Stromverbrauch genau ermittelt und nachgewiesen we...