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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 26 | Kindergeld: Anspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines Freiwilligen Sozialen Jahres

Die Erkrankung eines Kindes während seines freiwilligen Dienstes im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d EStG unterbricht nach einem aktuellen Urteil des FG Hessen den Bezug von Kindergeld ebenso wenig wie die Erkrankung eines Kindes während seiner Ausbildung. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind das freiwillige soziale Jahr nach der krankheitsbedingten Unterbrechung bei einem anderen Träger fortsetzt.

Damit kommen wir zum Kindergeld. Wird eine Ausbildung wegen der Erkrankung eines Kindes unterbrochen, haben die Eltern während dieser Zeit weiter Anspruch auf Kindergeld. Das ist unstreitig.

Wie das Hessische FG jetzt entschieden hat, gilt dies genauso, wenn ein Freiwilliges Soziales Jahr wegen Krankheit unterbrochen wird. Die Unterbrechung führe nicht zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld.

Sehr gut nachvollziehbar argumentieren die Richter aus Kassel: Dass für die Zeit einer Erkrankung weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht, entspricht der Auslegung des Gesetzes durch die Rechtsprechung. Es handele sich nicht lediglich um eine Billigkeitsmaßnahme der Verwaltung. Es gebe keinen Grund, eine Erkrankung während einer Ausbildung anders zu behandeln als eine Erkrankung während ei...