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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Spenden: Zuwendung an einen gemeinnützigen Tierschutzverein für Unterbringung eines konkreten Tieres

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob eine Spende an einen gemeinnützigen Tierschutzverein gem. § 10b Abs. 1 EStG abzugsfähig ist, wenn die Zuwendung zwar im Einklang mit den steuerbegünstigten Satzungszwecken der gemeinnützigen Empfängerkörperschaft steht, jedoch zur Rettung eines einzelnen ganz konkreten hilfsbedürftigen Tieres für dessen Unterbringung in einer Tierpension bestimmt ist. Das FG Köln hat dies in erster Instanz verneint.

Ein interessanter Sachverhalt ist auch beim X. Senat des BFH anhängig, der für die Sonderausgaben zuständig ist.

Ein tierlieber Bürger hatte einen Geldbetrag an einen gemeinnützigen Tierschutzverein gespendet. Die Zuwendung stand zwar im Einklang mit den steuerbegünstigten Satzungszwecken der gemeinnützigen Organisation. Sie war aber zur Rettung eines einzelnen ganz konkreten hilfsbedürftigen Tieres bestimmt – für dessen Unterbringung in einer Tierpension.

Das FG Köln hatte die Zuwendung nicht als steuerbegünstigte Spende angesehen. Die Richter aus der Domstadt hatten dabei keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Bundesfinanzhof war jedoch erfolgreich, so dass sich nun doch die höchsten deutschen Steuerrichter m...