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Einkommensteuer | Kein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinnahmen bei Betriebsaufgabe
Das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R 16 Abs. 11 EStR) findet in den Fällen der Betriebsaufgabe laut Urteil des Schleswig-Holsteinischen keine Anwendung.