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BMF 04.05.2020 IV A 4 - S 0316/19/10003 :004, IV A 3 - S 0062/20/10001 :001, NWB 24/2020 S. 1752

Abgabenordnung | Änderung des AEAO

Mit Schreiben v.  hat das BMF den Anwendungserlass zur AO geändert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zu §§ 30 und 31 AO (Steuergeheimnis und Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen) sowie §§ 146, 146a und 147 AO (Buchführung und Aufzeichnungen).