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NWB Nr. 24 vom Seite 1742

Kaufpreisaufteilung der Anschaffungskosten für bebaute Grundstücke

Jürgen Dräger und Dr. Katrin Dorn

Beim [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1764Erwerb eines bebauten Grundstücks wird in der Regel ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der Entgelte für Grund und Boden, eventuelle Einrichtungen auf diesem Grund und Boden (Zaun, befestigte Zufahrt, Bepflanzungen) und insbesondere die Gebäude umfasst. Sowohl bei dem Erwerb für das Privatvermögen als auch beim Erwerb für das Betriebsvermögen muss der Gesamtkaufpreis aber auf die vorstehend genannten Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Langenkämper, Kaufpreisaufteilung, infoCenter, NWB GAAAF-06370 Die Rechtsprechung beschäftigt sich seit jeher intensiv mit der Frage der anzuwendenden Aufteilungsmethode eines Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahren (, BStBl 2001 II S. 183), zur Berücksichtigung der realen Verkehrswerte (, BStBI 2016 II S. 397) sowie zur Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im Privatvermögen (, NWB GAAAH-48556).

Die [i] Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung, NWB LAAAE-61859 Finanzverwaltung vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung...