Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz
Wenige Tage nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.
Die wesentlichen Maßnahmen:
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Vom bis gilt eine befristete Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.
Mit der Steuerermäßigung sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomie- und Lebensmittelbranche abgemildert werden. Profitieren sollen auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.
Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Das Corona-Steuerhilfegesetz enthält außerdem Steuer-Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden künftig bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt.
Steuerfreie Corona-Prämie
De...