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Rechtsfachwirtin und dann?
In RENO 03/2020 S. 17 hat Susanne Kowalski umfangreich zur Weiterbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin ausgeführt, die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung und die Inhalte der Fortbildung dargestellt. Im Folgenden soll es nun um weitere Vorteile einer solchen Qualifizierung gehen, insbesondere um die Einordung in den Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen (EQR/DQR) sowie um die angestrebte Aufwertung der Fortbildung durch den Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V. und den RENO-Verband.
Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO
Wer die Qualifizierung zur Geprüften Rechtsfachwirtin abschließt, hat vielleicht auch den Wunsch, sich noch weiterzuentwickeln und beginnt zu überlegen, welche weiteren Schritte in Angriff genommen werden können.
In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom (BGBl I S. 2250), zuletzt geändert durch Art. 19 V vom (BGBl I S. 2153) ist ausgeführt:
§ 11 Ausbildereignung
Wer die Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt/zur Geprüften Rechtsfachwirtin nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Das heiß...