Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbeuntersagung | Einfluss eines unzuverlässigen Dritten auf eine GmbH
Eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist (auch dann) gegeben, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist.
In der Rechtsprechung gilt nach den Ausführungen des Gerichts eine Art „Vermutungsregel“, wonach grds. von einem bestimmenden Einfluss eines unzuverlässigen Dritten aufgrund seiner 100 % Gesellschaftsanteile (hier: Alleingesellschafter, dessen Unzuverlässigkeit bestandskräftig festgestellt ist) ausgegangen wird. Da der Geschäftsführer die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Alleingesellschafters begründen, kannte und de...