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Statusfeststellung | Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer Beteiligungs-GmbH als Beschäftigter einer handelnden GmbH
Schließt eine Beteiligungs-GmbH mit der handelnden GmbH, deren Gesellschafterin sie ist, einen Geschäftsbesorgungsvertrag, mit welchem sie sich verpflichtet, dass ihr Geschäftsführer, der zugleich ihr Alleingesellschafter ist, auch Geschäftsführer der handelnden GmbH ist, liegt ein dreiseitiger Vertrag vor. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Beteiligungs-GmbH, die über keine Sperrminorität in der handelnden GmbH verfügt, ist Beschäftigter der handelnden GmbH, wenn einS. 1683 entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen wurde.
Entscheidend ist, dass sich im vorliegenden Fall nicht lediglich die Beteiligungsgesellschaft verpflichtete, für die handelnde Gesellschaft eine Geschäftsbesorgung zu übernehmen. Wäre das so, [i]Hartmann, NWB 43/2017 S. 3287könnt...