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Einkommensteuer | Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse
Ein einmaliges Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) ist auch dann nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn es mangels lebender Bezugsberechtigter nicht an die Bezugsberechtigten i. S. des BetrAVG, sondern ersatzweise an die Erben gezahlt wird (Bezug: § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG).
(1) Für den gemeinsamen Sohn der Kläger hatte dessen damaliger Arbeitgeber im Jahr 2004 eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse eingerichtet (Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht). Die Beiträge wurden gem. § 3 Nr. 63 EStG als steuerfrei behandelt. Versicherte Person sowie Bezugsberechtigter im Erlebensfall war der Sohn. Bezugsberechtigte im Todesfall waren die Hinterbliebenen i. S. des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Der Begriff der „Hinterblie...