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Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Weg teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bezug: § 3c Abs. 2 EStG).
(1) Im Urteilsfall gewährten die Kommanditisten der klagenden GmbH & Co. KG bei Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit Gesellschafterdarlehen. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Immobilien und sonstigen Finanzanlagen, insbesondere die Verwaltung einer 100%igen Beteiligung an einer spanischen Aktiengesellschaft (SA). Die KG erzielte im Streitjahr 2010 knapp 65 % ihrer Einnahmen durch Dividenden aus verbundenen Unternehmen, also von der SA. Die KG hat als gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gew...