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BMF 28.05.2020 IV A 4 - S 0316-a/20/10003 :002, BBK 12/2020 S. 551

Buchführung | BMF erleichtert elektronische Belegausgabe bei Barverkäufen

Das BMF hat den AEAO bezüglich der Belegausgabepflicht des § 146a Abs. 2 AO geändert und erleichtert die elektronische Übermittlung des Belegs wie folgt:

  • Nunmehr genügt eine konkludente Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung des Belegs (Tz. 6.3).

  • Eine Sichtbarmachung des Belegs auf dem Bildschirm reicht aus, wenn damit die Möglichkeit der elektronischen Entgegennahme des Belegs nach Abschluss des Bezahlvorgangs verbunden ist (Tz. 6.4).

  • Die [i]Belegübermittlung durch QR-Code, NFC, E-Mail elektronische Bereitstellung bzw. Übermittlung des Belegs kann auch unmittelbar über eine Bildschirmanzeige erfolgen, z. B. über einen QR-Code, den der Kunde über sein Mobil-Telefon einscannen kann (Tz. 6.6). Ebenso ist es möglich, dass der Kunde einen Link zum Herunterladen des Belegs erhält, den Beleg per NFC (sog. Near-Field-Communication, also Nahverk...