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Online-Nachricht - Dienstag, 02.06.2020

Gesetzgebung | Bundestag verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz

Am hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Unter anderem soll damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang der ermäßigte Umsatzsteuersatz berechnet werden.

Der Gesetzesentwurf umfasst im Einzelnen:

  • Die befristete Umsatzsteuersenkung für Speisen auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % soll ab dem gelten und am enden. Der ermäßigte Steuersatz soll sodann für erbrachte Restaurantleistungen und Verpflegungsleistungen gelten, jedoch nicht für die Abgabe von Getränken.

  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit bekommen vom Staat 60 % (bzw. 67 %) des let...

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