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Gesetzgebung | Bundestag verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz
Am hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Unter anderem soll damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang der ermäßigte Umsatzsteuersatz berechnet werden.
Der Gesetzesentwurf umfasst im Einzelnen:
Die befristete Umsatzsteuersenkung für Speisen auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % soll ab dem gelten und am enden. Der ermäßigte Steuersatz soll sodann für erbrachte Restaurantleistungen und Verpflegungsleistungen gelten, jedoch nicht für die Abgabe von Getränken.
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