Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 9

Elektronische Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien zum Download

Thomas Meurer

Das FG Münster hat im Download von Unterrichtsmaterialien und Skripten Umsätze zum Regelsteuersatz gesehen, da der ermäßigte Steuersatz für elektronische Leistungen nicht gelten kann.

I. Leitsätze

  1. Eine Unternehmerin, die in den Jahren 2011 bis 2013 Internet-Nutzern gegen Zahlung eines Entgelts Zugang zum internen Bereich ihrer Webseite gewährt und diesem Personenkreis damit die Möglichkeit einräumt, dort zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien und Skripte einzusehen und diese ggf. auszudrucken und/oder im Wege eines sog. Downloads auf eigene Datenträger abzuspeichern und für Unterrichtszwecke zu nutzen und hierfür ggf. zu vervielfältigen, erbringt steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen.

  2. Die vorgenannten Umsätze unterfallen weder der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 jeweils i. V. mit Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG. Es handelt sich um elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

  3. § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG ist nicht rückwirkend auf in den Jahren 2011 bis 2013 erbrachte Leistungen anzuwenden.

II. Sachverhalt

Die Klägerin erstellte im Streitzeitraum 2011 bis 2013 Skripte/Mat...