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Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 2001 und 2002
I. Buchführungspflicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
1. Zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs als Objekt der Buchführungspflicht
(BFH/NV 2001 S. 1248; LX591572) betr. § 13 EStG.
Hinweis: Freiherr v. Schönberg, HFR 2001 S. 976.
Für die Frage der Buchführungspflicht ist unter einem luf Betrieb i. S. des § 13 EStG die organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit zu verstehen. Das entspricht der Erfahrung der Betriebswirtschaftslehre, die den Betrieb als planvoll organisierte Wirtschaftseinheit beschreibt. Er umfasst – anders als die wirtschaftliche Einheit des Bewertungsrechts – auch die selbstbewirtschafteten Pachtflächen. § 13 EStG stellt auch bei nahe miteinander verwandten und bei verheirateten Personen jeweils darauf ab, wer der oder die Unternehmer ist/sind.
2. Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
(EFG 2002 S. 1131; LX574929) betr. § 141 Abs. 3 AO.
Übernimmt der Inhaber eines nichtbuchführungspflichtigen luf Betriebs einen anderen buchführungspflichtigen luf Betrieb im Ganzen zur Bewirt...