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Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2004
Für die Ausschreibung von LSt-Bescheinigungen und Besonderen LSt-Bescheinigungen durch den ArbG für das Kj 2004 sind die Vorschriften des § 39d Abs. 3 und des § 41b EStG sowie die Anordnungen in R 135 und 136 LStR maßgebend. Zusätzlich zu den auf der LSt-Karte bzw. der Bescheinigung des FA eingetragenen Besteuerungsmerkmale ist bei Vorlage einer LSt-Karte auch der amtliche Schlüssel (AGS) der Gemeinde, die die LSt-Karte ausgestellt hat, zu bescheinigen. Außerdem gilt gem. Folgendes:
Unter der Nr. 3 der Vordrucke ist zusätzlich zur Art und Höhe des Arbeitslohns der Großbuchstabe ”S” einzutragen, wenn die LSt von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kj außer Betracht geblieben ist.
Die für den AN einbehaltene KiSt ist stets unter Nr. 6 oder Nr. 13 der Vordrucke zu bescheinigen. Ebenso ist zu verfahren, wenn ein AN (ggf. gemeinsam mit seinem Ehegatten) im Laufe des Kj die Konfession gewechselt hat. Bei konfessionsverschiedenen Ehen (z. B. Ehemann ev, Ehefrau rk) ist der auf den Ehegatten entfallende Teil der KiSt unter Nr. 7 oder Nr. 14 anzugeben (Halbteilun...