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BFH 06.02.2020 IV R 5/18, BBK 14/2020 S. 652

Steuerrecht | Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot bei Personengesellschaften

Zwar gilt das Teileinkünfteverfahren des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG nicht für Zinsen, die ein Kommanditist von der KG für ein Darlehen erhält, das er der KG gegeben hat. Denn das Teileinkünfteverfahren gilt nach dem Wortlaut des § 3 Nr. 40 EStG nur für Dividenden i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dies gilt auch, wenn die KG ihrerseits Dividenden bezieht, mit denen sie die Zinsen an die Gesellschafter bezahlt. Dadurch wird aus den Zinsen, die der Kommanditist von der KG erhält, keine Dividende.

[i]Kein Teilabzugsverbot bei Zinsen, die als Sondervergütungen erfasst werdenJedoch unterliegen die Zinsen, die die KG an den Kommanditisten bezahlt, bei der KG nicht dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG. Sie sind daher zu 100 % als Betriebsausgaben absetzbar und nicht nur zu 60 %. Der Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 EStG ist teleologisch zu reduzieren und greift nicht, obwohl die KG Dividenden bezieht, die zu 40 % steuerfrei sind. Zwar dürfen Ausgaben,...