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Das reformierte Urheberrecht im Überblick
I. Einführung in die Problematik
1. Die Gesetzgebungshistorie
Das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) v. (BGBl 1965 I S. 1273) musste zur Angleichung an europäisches Recht und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft v. in einigen Bereichen überarbeitet und neu gefasst werden. Die Richtlinie bezweckt neben der Harmonisierung von Teilen des Urheberrechts auch die EU-weite gemeinsame Ratifizierung desWIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger. Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist als Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft v. (BGBl 2003 I S. 1774) am in Kraft getreten.
Das Urheberrechtsgesetz bildet neben den Spezialgesetzen zum gewerblichen Rechtsschutz (s. dazu den Überblick von Böhringer, NWB F. 20 S. 585) einen wesentlichen Teil des Rechts zum geistigen Eigentum und ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Es betrifft nicht nur den künstlerischen Bereich, sondern auch weite Teile der Verlags-, Musik- und Softwareindustrie.