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NWB 22/2020 S. 1609

Rentenhöhe | Rentenwertbestimmungsverordnung 2020

Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 beschlossen. Danach werden die Renten zum um 3,45 % (von 33,05 € auf 34,19 €) in den alten und um 4,2 % (von 31,89 € auf 33,23 €) in den neuen Bundesländern steigen. Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,2 % des Westwerts erreicht. Das Sicherungsniveau vor Steuern (Rentenniveau) wird für das Jahr 2020 auf 48,21 % festgesetzt. Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am in Kraft.