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BFH 18.12.2019 XI R 21/18, NWB 22/2020 S. 1605

Umsatzsteuer | Rabattberechtigung beim Einkauf im Supermarkt

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die entgeltliche Einräumung des Rechts zum betragsmäßig nicht begrenzten verbilligten Warenbezug in Form einer „Mitgliedschaft“ stellt eine selbständige steuerbare Leistung und nicht eine Nebenleistung oder einen Zwischenschritt zum Warenkauf dar. (2) Die Einräumung dieser Rabattberechtigung unterliegt vollumfänglich dem Regelsteuersatz nach § 12 S. 1606Abs. 1 UStG, wenn die Waren des Warensortiments sowohl dem Regelsteuersatz als auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.