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NWB Nr. 22 vom

Die Stellung der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren

Bernadette Duda und Peter Schubert

Die Verfolgung von Steuerstraftaten in Deutschland ist nicht nur der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorbehalten, sondern diese Aufgabe obliegt als Besonderheit im deutschen Strafrecht auch der Finanzbehörde. Zur optimalen Beratung betroffener Mandanten ist es unerlässlich, einen Überblick über die Funktion der einzelnen Strafverfolgungsorgane sowie deren Rechte als auch Pflichten im gerichtlichen Verfahren zu haben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Position der Finanzbehörde im strafgerichtlichen Verfahren

Die Stellung der Finanzbehörde als Teil der Finanzverwaltung in einem Steuerstrafverfahren ergibt sich aus den Regelungen in §§ 386, 399 AO. § 386 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt ermittelt. Die Möglichkeiten oder die Mitwirkung der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren ist vom jeweiligen Verfahren abhängig.

Verfahrensabschnitte im strafgerichtlichen Verfahren

[i]ZwischenverfahrenDas Gericht kann im Zwischenverfahren gem. § 202a StPO den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten erörtern (§ 257 Abs. 1 Satz 1 StPO) und verschiedene Beweiserhebungen anordnen (§ 202 AO). Die Finanzbehörde gehört hierbei zu den Verfahrensbeteiligten.

[i]HauptverfahrenDas Hauptverfah...