Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen der Lohnsteuer durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2004
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 (LStR 2004) enthalten im Wesentlichen die Anpassung an die Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzen, wie z. B. das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen.
Die LStR 2004 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn anzuwenden auf Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, sowie auf sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem anzuwenden sind, oder soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.
Den LStR 2004 liegt, soweit im Einzelnen nichts anderes angegeben ist, das EStG 2002 in der Fassung der Bekanntmachung v. (BGBl 2002 I S. 4210; BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (StVergAbG) v. (BGBl 2003 I S. 660) zugrunde.
Die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bedeutsamen Neuerungen, die sich aufgrund der LStR 2004 ergeben, werden nachfolgend in der Reihenfolge der geänderten Richtlinien-Abschnitte dargestellt:
1. Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 2 EStG (R 4 Abs. 5 LStR)
In dem neuen Abs. 5 der R 4 LStR werden auch das Übergangsgeld sowie das Üb...