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Erbschaftsteuer – Steuerberatungskosten des Erben als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (FG)
Dr. Björn Demuth und Lukas Braun*
Sachverhalt (auszugsweise)
Der Erblasser verstarb Anfang des Jahres 2013. Die Klägerin (Kl.) dieses Verfahrens wurde seine Alleinerbin. In der Erbschaftsteuererklärung aus dem Jahr 2014 begehrte die Klägerin u. a. den Abzug von Steuerberatungskosten i. H. von 9.856 €. Die Kosten entstanden für die Nacherklärung von Kapitalerträgen für die Jahre 2002 bis 2012. Die einkommensteuerliche Veranlagung erfolgte Ende 2013. Das Finanzamt ließ diese Kosten jedoch unberücksichtigt. Hiergegen wendete sich die Klägerin.
Das FG Baden-Württemberg geht zugunsten der Erbin in seiner Entscheidung davon aus, dass die Steuerberatungskosten des Erben für die Berichtigung von Einkommensteuererklärungen des Erblassers Nachlassverbindlichkeiten i....