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Nebentätigkeit von Arbeitnehmern
Arbeitsrechtliche Spielregeln und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die Zahl der Beschäftigten mit einem Nebenjob ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, waren im Juni 2019 mehr als 3,5 Mio. Mehrfachbeschäftigte registriert. Das waren im Vergleich zum Juni 2018 etwa 123.600 Menschen mehr, ein Anstieg von 3,62 %. Ein Jahr davor lag die Zahl der Arbeitsagentur zufolge bei 3,3 Mio. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich die Zahl der Mehrfachbeschäftigten von 2003 bis 2017 damit mehr als verdoppelt (Quelle: http://go.nwb.de/3vm4y).
Auf der anderen Seite stehen Arbeitgeber Nebentätigkeiten ihrer Mitarbeiter häufig skeptisch gegenüber, da die Nebentätigkeit mit Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis kollidieren kann. Für den Arbeitgeber stellt sich daher etwa die Frage, wie er sicherstellen kann, dass der Arbeitnehmer ihm seine Arbeitskraft ausschließlich bzw. in hinreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Auch wird der Arbeitgeber nicht wollen, dass der Arbeitnehmer etwa zeitgleich bei der Konkurrenz anheuert. Hierzu bedarf es arbeitsvertraglicher Regelungen, bei deren näherer Gestaltung der Arbe...