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Online-Nachricht - Montag, 25.05.2020

Einkommensteuer | Kindergeld für ein vor Beginn der Ausbildung erkranktes Kind (FG)

Ein ausbildungswilliges Kind, dass infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine Berufsausbildung zu bemühen, ist ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet. Das ausbildungswillige Kind hat deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG einen Anspruch auf Kindergeld (; Revision eingelegt, BFH-Az. III R 13/20).

Hintergrund: Für die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass es dem Kind trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, eine Berufsausbildung zu beginnen oder fortzusetzen. Neben diesem objektiven Tatbestandsmerkmal erfordert die Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG für die Gewährung von Kinder...

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