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NWB Nr. 43 vom Seite 3391 Fach 22 Seite 235

Muster einer Schiedsvereinbarung

Bearbeiter: Dr. Martin Birmanns, Würselen

Zu dem heute abgeschlossenen Werkvertrag

zwischen den Eheleuten A und B als Auftraggeber

und

dem Unternehmer C als Auftragnehmer

sind die Vertragspartner einig über folgende Schiedsvereinbarung:

§ 1 Gegenstand der Schiedsvereinbarung

Ein Schiedsgericht entscheidet alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus dem Werkvertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Anbaus (Schwimmbad) zum Einfamilienhaus der Auftraggeber in Aachen, Kaiser-Friedrich-Allee 7, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.

§ 2 Erweiterung der Schiedsvereinbarung

Dies gilt auch bei Streit über die Wirksamkeit des Vertrages, den Umfang des Vertrages, die Vergütung aller Leistungen, die in wirtschaftlichem und/oder technischem Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, die Feststellung der Änderung oder der Ergänzung des Vertrages.

§ 3 Vorläufige Maßnahmen

Das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Partei auch vorläufige und sichernde Maßnahmen anordnen, die es für erforderlich hält.S. 3392

§ 4 Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens

Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so beginnt das schiedsrichterliche Verfahren mit dem Tag, an dem die Gegenpartei den Antrag, die St...