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IWB Nr. 10 vom Seite 403

Italien: Steuervorbescheid für Neuinvestitionen

Mehr Rechtssicherheit bei Investitionen

Prof. Piergiorgio Valente und Patrycja Brzostowska

Mit Gesetzesdekret Nr. 147/2015 sollen Investitionen in Italien gefördert werden. Dafür erhalten Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Aktivitäten auf italienischem Staatsgebiet in bewusster Kenntnis des geeigneten Besteuerungsmodells zu planen. Es wurden ein sog. Cooperative Compliance Program und ein Advance Ruling on New Investments (Steuervorbescheid für Neuinvestitionen) eingeführt. Damit soll der Dialog mit dem Steuerpflichtigen verbessert werden und ihm mehr Sicherheit bei der Bestimmung der steuerlichen Belastung im Zusammenhang mit relevanten und dauerhaften ausländischen Investitionen in Italien gegeben werden.

Kernaussagen
  • Mit dem Gesetzesdekret Nr. 147/2015 v.  wurde der Steuervorbescheid für Neuinvestitionen eingeführt.

  • Steuerpflichtige können im Vorfeld ihrer Investition eine verbindliche Auskunft hinsichtlich konkreter Steuerfolgen bei der italienischen Steuerbehörde beantragen.

  • Die Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, vor Investitionen einzelne Fragen zu klären, erzeugt wesentlich mehr Rechtssicherheit.