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BFH  - VI R 2/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 35a Abs 4 S 1, EStG § 35a Abs 2 S 2, GG Art 3

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar und, falls ja, setzt der Abzug voraus, dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist?

Anspruchsberechtigung; Eltern; Gleichbehandlungsgrundsatz; Haushalt; Haushaltsnahe Dienstleistung; Pflegedienst

Fundstelle(n):
MAAAH-49124

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