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BFH behindert die betriebliche Altersversorgung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1610Mit Urteilen v. - XI R 52/17 (NWB SAAAH-46274) und XI 42/18 (NWB IAAAH-46273) hat der BFH zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell entschieden. Dabei folgte der XI. Senat bedauerlicherweise der neuen Linie der Finanzverwaltung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
und XI R 42/18
Das BMF distanziert sich mit Schreiben v. (BStBl 2015 I S. 544) von den früheren Anweisungen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ( BStBl 2006 I S. 709) und gibt den Finanzbehörden auf, in allen noch offenen Fällen nach den neuen Grundsätzen zu verfahren. Nicht alle Behörden folgen diesen Vorgaben uneingeschränkt, sie orientieren sich teilweise weiterhin an den Leitmaximen aus 2006. Im Fall XI R 52/17 (NWB SAAAH-46274) ermittelt das Finanzamt daher die abziehbaren Betriebsausgaben nicht auf Grundlage der am vorausgegangenen Bilanzstichtag gebildeten Pensionsrückstellung, sondern an einem Zwischenwert. [i]BFH, Urteile v. 20.11.2019 - XI R 52/17, NWB SAAAH-46274; XI R 42/18, NWB IAAAH-46273 Der BFH schließt sich der Sichtweise des BMF an und bestätigt zugleich die Entscheidung des Finanzgerichts, nicht der Zwischenwert sei maßgeb...