Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 42 vom Seite 3261

Verluste aus Schneeballsystem können zu Werbungskosten führen

In einer erneuten Eilentscheidung des FG Rheinland-Pfalz zur Besteuerung von Anlageerträgen (Beschl. v. - 2 V 1324/03 zur Einkommensteuer 1995 bis 2001) hat der 2. Senat seine bisherige Ansicht – der auch der 6. Senat (NWB EN-Nr. 1226/2003) gefolgt ist – bekräftigt, dass grundsätzlich nur die tatsächlich ausgezahlten Gewinne der Besteuerung zu unterwerfen sind.

Die Antragsteller hatten ab 1997 an einem so genannten Schneeballsystem teilgenommen. Sie investierten ca. 825 000 DM in das vom Unternehmen CTS angebotene Anlagemodell mit der Aussicht auf eine jährliche Verzinsung von mehr als 15 v. H. Von den Anlagegewinnen sollten 70 v. H. auf die Anleger und 30 v. H. auf CTS entfallen. In dem Zeitraum von 1997 bis 2001 wurden rd. 1 882 000 DM als ”Gewinn” ausgezahlt, davon rd. 281 000 DM im Jahr 2001. Die nicht ausgezahlten Gewinne wurden den Antragstellern gutgeschrieben. Die versprochenen Gewinne des Schneeballsystems konnten von der CTS vor ihrer Insolvenz im Jahre 2001 nur dadurch ausgezahlt werden, dass die geleisteten Kapitalanlagen neuer Anleger als vermeintliche Gewinne an die Anleger ausgekehrt wurden. Das Finanzamt besteuerte die ausgezahlten Gewinne als Einkünfte aus Kapitalv...