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Konkretisierung der Prüfungsberichts- verordnungen durch die BaFin
Anfang Mai hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem die bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen (PrüfbV, ZahlPrüfbV und KAPrüfbV) in Bezug auf den Prüfungs- und Berichtszeitraum sowie den Prüfungsturnus für die Berichterstattung über Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ggf. sonstiger strafbarer Handlungen konkretisiert werden.
Gerichtet ist das Rundschreiben an Abschlussprüfer von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/k5y6l.
Das Rundschreiben der BaFin ist abrufbar unter http://go.nwb.de/5jg3p.