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WP Praxis 6/2020 S. 186

Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS

Nach ihren Bekanntmachungen gem. § 69 WPO verhängte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) im April und Mai folgende berufsaufsichtliche Maßnahmen:

  • Rüge gegen drei natürliche Personen wegen mangelhafter Prüfungsdurchführung aufgrund Unterlassen einer Prüfung nach § 29 Abs. 2 Satz 1 KWG zur Einhaltung von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und

  • Rüge mit Geldbuße i. H. von 20.000 € gegen zwei natürliche Personen wegen mangelhafter Prüfungsdurchführung und unrichtiger Berichterstattung im Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht aufgrund mangelhafter Prüfung nach § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG und uneingeschränktem Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG trotz bekannter Unsicherheiten hinsichtlich der Nachteiligkeit von Rechtsgeschäften/Maßnahmen.

Hinweis

Die Bekanntmachungen über berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS sind jahresbezogen fortgeschrieben abrufbar unter http://go...