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Prozess | Fristenprüfung durch den Anwalt
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Beschluss v. - XII ZB 167/11, NWB MAAAE-36915) hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. [i]Leibner/Brete, NWB 31/2018 S. 2276In diesem Fall muss der Rechtsanwalt stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen. Dabei darf er sich allerdings grds. auf die Prüfung der Vermerke in der...