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BAG 05.02.2020 10 AZB 31/19, NWB 20/2020 S. 1464

Beschäftigungsanspruch | Keine Erzwingung nach Wegfall des Arbeitsplatzes

Ist eine Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers mit der vom Arbeitsgericht titulierten Tätigkeit unmöglich geworden, kann ein Zwangsgeld nicht verhängt werden, um eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zu erzwingen.

Anmerkung:

Im Streit über ein Zwangsgeld, mit dem die vertragsgemäße Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis erzwungen werden sollte, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die S. 1465Rechtsbeschwerde des früheren Arbeitnehmers und Vollstreckungsgläubigers als unbegründet zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht hatte die Vollstreckungsschuldnerin 2008 antragsgemäß verurteilt, den Vollstreckungsgläubiger „zu unveränderten Arbeitsbedingungen als [...] zu beschäftigen“ und ihm dabei mindestens neun im Einzelnen aufgeführte Tätigkeiten zuzuweisen. D...