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StuB 10/2020 S. 398

Corona-Steuerhilfegesetz

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Danach sollen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden:

  • Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem und vor dem erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG-E).

  • Die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG wird aufgrund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum verlängert (§ 27 Abs. 22a UStG-E).

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