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IWB Nr. 9 vom Seite 344

Der Steuerstandort Schweiz 2019

Annahme des Steuerreformpakets

Fabian Streule und Marc Dietschi

Im Jahr 2019 stand die Reform des Schweizer Unternehmenssteuerrechts erneut im Fokus. In der Neuauflage der Volksabstimmung wurde das angepasste Maßnahmenpaket gebilligt und es ist zum in Kraft getreten. Durch die Steuerreform bleibt die Schweiz im internationalen Vergleich ein attraktiver Steuerstandort. Diese Gesetzesanpassung und weitere Änderungen der Verwaltungspraxis erzeugen unmittelbaren Handlungsbedarf für Steuerpflichtige. Neben der Steuerreform haben sich aber auch im Kalenderjahr 2019 einige maßgebliche Änderungen ergeben.

Kernaussagen
  • Der bilaterale Informationsaustausch auf Ersuchen wird durch die Schweizer Gerichtspraxis konkretisiert. Die Information, ob eine Person in der Schweiz der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, kann als voraussichtlich erheblich gelten und wird mit der ausländischen Steuerbehörde ausgetauscht.

  • Durch Anpassungen bei der Quellensteuer werden Diskriminierungskonflikte im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens beseitigt.

  • Ein neues Kreisschreiben lockert die Praxis im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie .