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Staatliche Hilfen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie in Italien
Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen
Seit [i]Gesetzesdekrete Nr. 18 v. 17.3.2020 und Nr. 23 v. 8.4.2020 unter http://go.nwb.de/6l3ze und http://go.nwb.de/wrfqgdem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und Verhängung des Shutdowns für Unternehmen und Betriebe, die nicht zu den strategischen Tätigkeitsbereichen gehören, sind von der italienischen Regierung zwei wichtige Maßnahmenpakete zur Unterstützung der Unternehmen verabschiedet worden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Unterstützungsmaßnahmen folgen werden. Allerdings werden im Rahmen der parlamentarischen Diskussion wohl noch Änderungen an den Maßnahmenpaketen vorgenommen werden. Die Unterstützungsmaßnahmen enthalten für Unternehmer und Freiberufler, die durch die Corona-Krise geschädigt worden sind, in erster Linie Hilfen zur Liquiditätssicherung, damit diese die Krise zumindest kurzfristig überleben. In diesem Aufsatz wird nur auf einige bedeutende Maßnahmen eingegangen, die Klein-, Mittel- und Großunternehmen betreffen, wobei nur die wesentlichen Merkmale erläutert werden können. Die italienische Regierung hat bereits weitere Maßnahmenpakete angekündigt. Diese sollen auch Zuschussprogramme enthalten.
Erste Maßnahmen in Italien zielen auf die Liquiditätssicherung durch staatliche Bürgschaften und Steuerstundungen.
Vorübergehende Lockerungen sind in Bezug auf das Gesellschaftskapital, die Gesellschafterfinanzierung und den Jahresabschluss verkündet worden.
Der Fiskus gewährt derzeit Steuergutschriften für bestimmte Aufwendungen und gibt steuerliche Anreize für Spenden in Geld oder Sachwerten zur Unterstützung der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie .