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Gewerbesteuer | Wegfall der Unternehmensidentität und Abkürzung des Erhebungszeitraums bei einer GmbH & Co. KG durch unterjährige Betriebsverpachtung
Nach dem ist der Gewerbesteuermessbetrag nach § 14 Satz 3 GewStG bei einer Personengesellschaft – auch bei einer gewerblich geprägten – für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen, wenn die Unternehmensidentität während des Kalenderjahres durch veränderte Betätigung wegfällt. Entscheidend dafür ist, ob Änderungen des Unternehmensgegenstands eintreten, die dazu führen, dass der „bisherige“ und der „neue“ Betrieb der Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung nicht mehr identisch sind.
Das Urteil stellt klar, dass der bisherige Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft – auch wenn es sich um eine GmbH & Co. KG handelt – und damit auch der Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer endet und ein ...