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IWB 9/2020 S. 330

BMF | Amtliche Vorgaben für Mitteilungen nach der DAC6 zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Das BMF hat den Datensatz und die Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) veröffentlicht. Die elektronischen Meldungen können für Massendatenmeldungen über die ELMA-Schnittstelle oder über das Online-Portal des BZSt erfolgen. Für Einzelmeldungen sind die Datensätze einzeln in das Webformular des BZSt einzutragen. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz steht auf der Website des BZSt zum Abruf bereit.