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RENO Nr. 5 vom Seite 12

Corona und die Auswirkungen auf Forderungseinzug/Zwangsvollstreckung

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Die Corona-Krise beeinträchtigt seit Wochen unser Leben in mehr oder weniger allen Situationen – so auch im Bereich des Forderungseinzugs bzw. der Zwangsvollstreckung. Nachfolgend eine kurze Übersicht über die Folgen für Gläubiger (Stand: )

Sind überhaupt noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich?

Zum Schutz der Gesundheit sollen persönliche Kontakte auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt werden. Gemäß https://www.justiz.nrw/JM/ministeri um/corona/index.php ist es jedoch sichergestellt, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die im schriftlichen Verfahren getroffen werden können (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse), soweit wie möglich und insbesondere in dringenden Fällen weiter betrieben werden.

Durchführung von Gerichtsvollzieheraufträgen

Das gilt grundsätzlich auch für die in die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher fallenden Vollstreckungsaufträge. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Diensttätigkeit jedoch bei den Gerichtsvollziehern vielfach auf das äußerst Notwendige reduziert, Termine sollen nach Unaufschiebbarkeit und Dringlichkeit gewichtet werden, um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu reduzieren, da diese meist unmittelb...

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