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FG Hessen Urteil v. - 9 K 182/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2d; EStG § 62 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung des FSJ

Leitsatz

  1. Die Erkrankung eines Kindes während seines freiwilligen Dienstes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 d EStG unterbricht dem Bezug von Kindergeld ebenso wenig wie die Erkrankung eines Kindes während seiner Ausbildung.

  2. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind den 2. Abschnitt des freiwilligen sozialen Jahres bei einem anderen Träger fortgesetzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/PR 2020 S. 5 Nr. 8
GStB 2020 S. 301 Nr. 9
UAAAH-47789

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