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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für elektronische Unterrichtsunterlagen
Für die Überlassung elektronischer, im Internet bereitgestellter Unterrichtsunterlagen ist bis einschließlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden: Denn es handelt sich weder um eine Lieferung oder Vermietung von Büchern noch um eine Einräumung von Urheberrechten, da zu den Urheberrechten keine elektronischen Dienstleistungen gehören.
Der [i]Mitgliederbereich im Internet Kläger hatte 2011 bis 2013 im Internet Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Nach der Zahlung konnte der Nutzer den sog. Mitgliederbereich betreten und dort Unterrichtsmaterialien einsehen, ausdrucken oder herunterladen.
Die [i]Änderung durch das JStG 2019 ab 18.12.2019 Rechtslage hat sich geändert. Durch die Richtlinie (EU) 2018/1713 vom wurde die MwStSystRL geändert und den EU-Staaten die Möglichkeit eingeräumt, un...